Version: 2026-08-14-v1 · Stand: 14.08.2026
Arbeitsfassung: Diese Bedingungen sind für die technische Integration vorbereitet. Vor dem entgeltlichen Produktivvertrieb sollten sie anwaltlich geprüft und an Preise, Laufzeiten, Kündigung, Rechnungsstellung und das endgültige Leistungsversprechen angepasst werden.
Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten für die Nutzung von Kitchen AirCalc durch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
Kitchen AirCalc stellt eine webbasierte technische Berechnungshilfe für Aufgaben der gewerblichen Küchenlüftung bereit. Umfang und verfügbare Funktionen richten sich nach dem vereinbarten Lizenzplan und den für das jeweilige Benutzerkonto oder den Firmenzugang freigeschalteten Modulen.
Vorgesehen sind Testzugänge, Standard-, Professional-, Firmen-/Partner- und individuell konfigurierte Lizenzen. Module können kundenspezifisch freigeschaltet oder gesperrt werden. Firmen-/Partnerlösungen können eigene Nutzer- und Sessionlimits sowie kundenspezifische Darstellungs- und Ausgabeeinstellungen erhalten.
Benutzerkonten sind personenbezogen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Lizenzform vereinbart wurde. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an nicht autorisierte Dritte ist unzulässig. Der Kunde informiert Kitchen AirCalc unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
Die Anwendung unterstützt Berechnungen und Plausibilitätsprüfungen, ersetzt jedoch keine vollständige Fachplanung, Konformitätsbewertung, Genehmigungsplanung oder fachkundige Freigabe. Eingaben, Randbedingungen und Ergebnisse sind durch eine fachkundige Person zu prüfen. Maßgeblich sind die für das konkrete Projekt geltenden Rechtsvorschriften, Normen, technischen Regeln und Herstellerangaben in ihrer jeweils anwendbaren Fassung.
Kitchen AirCalc kann zur Wartung, Fehlerbehebung, Sicherheit und Weiterentwicklung aktualisiert werden. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Funktionen können geändert werden, soweit der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Der Kunde stellt richtige und vollständige Projektdaten bereit, prüft die Ergebnisse vor ihrer Verwendung und sorgt für geeignete Endgeräte, Browser, Internetzugang und Datensicherung eigener Projektdateien.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Umgehung technischer Zugriffsbeschränkungen oder systematische Extraktion von Programmlogik und Daten ist ohne entsprechende Berechtigung nicht gestattet. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung ist eine Berechnungshilfe; die projektspezifische Prüfung und Freigabe bleibt beim fachkundigen Anwender. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung sollte vor dem entgeltlichen Vertrieb anwaltlich formuliert und geprüft werden.
Laufzeit, Vergütung, Fälligkeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Lizenzvertrag. Testzugänge können zeitlich und funktional beschränkt sein.
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand für Kaufleute soll, soweit gesetzlich zulässig, im jeweiligen Lizenzvertrag konkret vereinbart werden.